Zum Hauptinhalt springen
FIZ Logo

Handelsbezeichnungen

Ein Haufen frischer Lachsfilets, in Kunststofffolie vakuumiert auf einer schwarzen Tischplatte

Wie Fische zu ihrem Namen kommen

Alle Fische und aquatischen Erzeugnisse auf dem deutschen Markt müssen eine deutsche Handelsbezeichnung tragen. Das schreibt das Fischetikettierungsgesetz vor, das auf EU-Vorgaben basiert. Diese Bezeichnung ist auf Verpackungen, Lieferscheinen oder anderen Dokumenten verpflichtend – und sorgt dafür, dass Verbraucher ein Produkt eindeutig erkennen können.

Vom Latein zum Ladentisch

Wissenschaftlich gesehen trägt jede Fischart einen weltweit gültigen lateinischen Namen – bestehend aus Gattung und Art, z. B. Gadus morhua für den Kabeljau. Doch mit diesen Namen kann kaum ein Verbraucher etwas anfangen. Deshalb legt der Gesetzgeber deutsche Handelsbezeichnungen fest, die sich oft am historischen Sprachgebrauch orientieren. Diese Handelsbezeichnungen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet. Die aktuelle Liste umfasst rund 200 Gattungen und über 660 Arten – von bekannten Arten wie Lachs oder Dorsch bis zu Exoten wie Seehase oder Seekarpfen.

Ein Name, viele Varianten

Nicht jede Art hat nur einen Namen: Der Gadus morhua etwa darf als Kabeljau oder Dorsch verkauft werden – je nach Fanggebiet. Und manche Namen führen in die Irre: Der Seelachs ist kein Lachs, sondern gehört zur Familie der Dorsche. Trotzdem bleibt der Name – weil er sich im Sprachgebrauch etabliert hat.

Manchmal ändert sich der wissenschaftliche Name eines Fisches – etwa durch neue Forschung. So wurde der Alaska-Seelachs 2014 von Theragra chalcogramma zu Gadus chalcogrammus umbenannt. Problematisch: Laut Regelwerk dürften dann alle Arten der Gattung Gadus als Kabeljau verkauft werden. Damit es nicht zu Verbraucherverwirrung kommt, schiebt die BLE mit einer Fußnote einen Riegel vor: Der Alaska-Seelachs darf weiterhin nicht als Kabeljau bezeichnet werden.

Auch international hat der Namenswechsel Auswirkungen: Die Zolltarif-Datenbanken (z. B. TARIC oder WCO) übernehmen Änderungen oft verspätet. Erst ab Januar 2028 darf der neue Name Gadus chalcogrammus offiziell beim Zoll verwendet werden. Bis dahin ist der alte Name ausnahmsweise noch gültig – damit Importeure und Hersteller Zeit haben, Verpackungen und Systeme umzustellen.

Fazit

Fisch ist nicht gleich Fisch – zumindest, wenn es um den Namen geht. Zwischen wissenschaftlicher Präzision, traditionellem Sprachgebrauch und gesetzlicher Vorgabe ist die Handelsbezeichnung ein wichtiges Bindeglied – für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare Kommunikation.

Ein Verbraucher begutachtet eine Packung Garnelen, die er in der Hand hält, im Hintergrund unscharf einige verglaste Kühlregale

Gewusst?!

  • Historisch
    Die erste Liste deutscher Handelsbezeichnungen stammt aus dem Jahr 1988 und umfasste gerade mal 29 Arten. Heute listet die BLE über 660 Arten – von Aal bis Zitronenfisch.
  • Neuer Fisch? Neuer Name!
    Wer eine neue Fischart auf den Markt bringt, kann bei der BLE einen Antrag stellen – inklusive Vorschlag und Begründung für den gewünschten deutschen Namen.
  • Sprache schlägt Systematik
    Nicht alle Namen sind biologisch korrekt: Der Seelachs ist kein Lachs, und auch der Seekarpfen hat mit dem Karpfen wenig gemein. Manche Namen wie „Westafrikanische Meerbrasse“ erinnern eher an ein Wortspiel als an ein Tier. Trotzdem: Der Sprachgebrauch gibt oft den Ausschlag.  
  • Prinzip der Unumkehrbarkeit
    Einmal eingeführt, bleibt eine deutsche Handelsbezeichnung bestehen – auch bei späteren wissenschaftlichen Änderungen. So bleibt der Name für Verbraucher und Handel dauerhaft verlässlich.

Verzeichnis der zulässigen Handels­bezeich­nungen für Fische, Krebs- und Weich­tiere

Die aktuellen Kenn­zeichnungs­vorschriften zur Vermarktung von Fisch, Krebs- und Weichtieren in der Europäi­schen Union gelten seit dem 01. Januar 2002.

Unter anderem muss jeder Mitglieds­staat der EU ein Verzeichnis erstellen, in dem neben dem wissen­schaft­lichen Namen der jewei­ligen Fisch-, Krebs- und Weichtier­art die für die Vermarktung im jeweiligen Mitglieds­land zulässige Handels­bezeichnung aufgeführt wird. Es handelt sich hierbei um Mindest­anforde­rungen der Kenn­zeichnung. Besondere, regionale Namen können zusätzlich aufgeführt werden.

Nachfolgend haben wir das Verzeichnis für die zulässigen Handels­bezeich­nungen in Deutschland gehandelter Fische, Krebs- und Weich­tiere mit Stand 11.08.2025 im PDF-Format veröffentlicht. Die Listen enthalten jeweils die deutschsprachigen und lateinischen Bezeichnungen.

Es sind zwei Varianten des Dokuments verfügbar: Alphabetisch sortiert nach deutschsprachigen Bezeichnungen (DE-LAT) und alphabetisch sortiert nach lateinischen Bezeichnungen (LAT-DE).

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausschlag­gebend ist das Verzeichnis, das im Bundes­anzeiger in seiner jeweils neuesten Fassung veröffent­licht ist.