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Handelsbezeichnungen

Ein Haufen frischer Lachsfilets, in Kunststofffolie vakuumiert auf einer schwarzen Tischplatte

Verzeichnis der zulässigen Handels­bezeich­nungen für Fische, Krebs- und Weich­tiere

Die aktuellen Kenn­zeichnungs­vorschriften zur Vermarktung von Fisch, Krebs- und Weichtieren in der Europäi­schen Union gelten seit dem 01. Januar 2002.

Unter anderem muss jeder Mitglieds­staat der EU ein Verzeichnis erstellen, in dem neben dem wissen­schaft­lichen Namen der jewei­ligen Fisch-, Krebs- und Weichtier­art die für die Vermarktung im jeweiligen Mitglieds­land zulässige Handels­bezeichnung aufgeführt wird. Es handelt sich hierbei um Mindest­anforde­rungen der Kenn­zeichnung. Besondere, regionale Namen können zusätzlich aufgeführt werden.

Nachfolgend haben wir das Verzeichnis für die zulässigen Handels­bezeich­nungen in Deutschland gehandelter Fische, Krebs- und Weich­tiere mit Stand 24.11.2024 im PDF-Format veröffentlicht. Die Listen enthalten jeweils die deutschsprachigen und lateinischen Bezeichnungen.

Es sind zwei Varianten des Dokuments verfügbar: Alphabetisch sortiert nach deutschsprachigen Bezeichnungen (DE-LAT) und alphabetisch sortiert nach lateinischen Bezeichnungen (LAT-DE).

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausschlag­gebend ist das Verzeichnis, das im Bundes­anzeiger in seiner jeweils neuesten Fassung veröffent­licht ist.