Verzeichnis der zulässigen Handelsbezeichnungen für Fische, Krebs- und Weichtiere
Für die Vermarktung von Fisch, Krebs- und Weichtieren in der Europäischen Union gelten ab dem 1.1.2002 neue, zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften. [ mehr hierzu... ]
Unter anderem muss jeder Mitgliedsstaat der EU ein Verzeichnis erstellen, in dem neben dem wissenschaftlichen Namen der jeweiligen Fisch-, Krebs- und Weichtierart die für die Vermarktung im jeweiligen Mitgliedsland zulässige Handelsbezeichnung aufgeführt wird. Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen der Kennzeichnung. Besondere, regionale Namen können zusätzlich aufgeführt werden.
Nachfolgend haben wir das Verzeichnis für die zulässigen Handelsbezeichnungen in Deutschland gehandelter Fische, Krebs- und Weichtiere mit Stand August 2010 als Datenbank mit Suchfunktion sowie als pdf-Dokumente veröffentlicht. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Ausschlaggebend ist das Verzeichnis, das im Bundesanzeiger in seiner jeweils neuesten Fassung veröffentlicht ist (FIZ).
Bitte wählen Sie zuerst die Art des Suchmodus. Sie haben die Möglichkeit zu einer deutschen Handelsbezeichnung den zugehörigen wissenschaftlichen Namen zu suchen, bzw. umgekehrt.
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