Initiative zur Förderung einer bestandserhaltenden Fischerei [
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Verbraucherinformationen
Der Zweck der Einkaufsvereinbarungen ist ferner, dass
der Verbraucher sich über die Herkunft des Fisches und die Bedingungen,
unter denen er gefangen wurde, informieren kann. Auch Umweltverbände
und Verbraucherorganisationen sehen hierin einen wichtigen Ansatzpunkt
für eine transparente Produktpolitik eines jeden einzelnen Unternehmens.
Dazu dienen die auf die Packung gedruckten Angaben über
das Fanggebiet und eine Telefonnummer des Herstellers bzw. Inverkehrbringers
(Händler), unter der sich interessierte Verbraucher über Fangmethoden
informieren können. Bei loser, frischer Ware erhält der Verbraucher
beim Verkaufspersonal über Fanggebiet und Fangmethoden Auskunft.
Damit kommt die Fischwirtschaft dem Wunsch vieler Verbraucher
nach. Befragungen haben gezeigt, dass der Verbraucher Sicherheiten
verlangt und sich wünscht, dass sein Fischkonsum nicht zur weiteren
Überfischung beiträgt. Weitergehende Detailinformationen erwartet
er aber nicht am Produkt bzw. vom Hersteller, sondern aus anderen
Quellen (z. B. den Medien).
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