Initiative zur Förderung einer bestandserhaltenden Fischerei [
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Zusätzliche Liefergarantien
Zu den neuen Einkaufsvereinbarungen gehört, dass der
Lieferant weder direkt noch indirekt an der Verarbeitung oder dem
Handel von Fischarten beteiligt ist, die vom Aussterben bedroht sind
und unter gesetzlichem Artenschutz stehen. Außerdem muss der gelieferte
Fisch aus solchen Meeresgebieten stammen, für die internationale Fangregulierungen
bestehen (z. B. zulässige Gesamtfangmengen). Auch beim Fangvorgang
müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sein. Der
Verkäufer nennt dem Käufer für seine Lieferung das jeweilige Fanggebiet
und die angewandte Fangmethode.
Hinter der globalen Formulierung in den Einkaufsvereinbarungen
"Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen" verbirgt sich
ein ganzes Bündel von Vorschriften zu Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Dabei geht es um Vorschriften, zu technischen Maßnahmen, die dazu
dienen, z. B. den Fischnachwuchs zu schonen und den Beifang unerwünschter
Arten zu minimieren. Noch immer werden partiell Fangmethoden angewendet,
die ökologischen Kriterien nicht gerecht werden. Z. B. werden bestimmte
Treibnetze von vielen Experten als ökologisch nicht verträglich bewertet.
Zu den verschiedenen Arten der Treibnetzfischerei hat die Wissenschaft
eine abschließende Meinung noch nicht gebildet.
Unstrittig ist, dass die aus den gesetzlich vorgeschriebenen
Fangmethoden resultierenden Beifänge und die damit verbundenen Rückwürfe
(Discards) ein erhebliches Problem darstellen, da ein großer Teil
der durch die Fischerei gefangenen Fische überhaupt nicht genutzt
wird. Noch auf See werden die Fänge sortiert und nichtanlandbare (nicht
gezielt gefischte Arten / zu kleine Fische) als "unerwünschte" Beifänge
verletzt oder tot wieder über Bord geworfen.
Die deutsche Fischwirtschaft hat sich wiederholt für
den Einsatz technischer Maßnahmen, wie z.B. Sortiergitter, ausgesprochen,
die dazu dienen, den Fischnachwuchs zu schonen und den Beifang unerwünschter
Arten zu minimieren.
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